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Mietkaution Ratgeber mit Vergleich

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Zinsen einer Barkaution monatsgenau nach den Sätzen der Deutschen Bundesbank – rückwirkend bis 1990, mit Abgeltungsteuer und fertiger Kautionsabrechnung als PDF.

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Neu im Ratgeber

Aktuelle Beiträge zu Mietkaution, Nebenkosten und Mietrecht – für Mieter und Vermieter.

Die Formen der Mietkaution im Vergleich

In Deutschland lebte 2025 gut die Hälfte der Bevölkerung – 52,8 Prozent – zur Miete, und mit jedem Umzug stellt sich dieselbe Frage: In welcher Form wird die Kaution gestellt? Fünf Wege sind üblich, und sie unterscheiden sich vor allem darin, ob das Geld gebunden wird und wer es anlegt.

Form Geld gebunden Laufende Kosten Geeignet für
Barkaution ja, beim Vermieter keine den gesetzlichen Regelfall
Mietkautionskonto / Sparbuch ja, beim Mieter, verpfändet ggf. Einrichtungsentgelt die meisten Mietverhältnisse
Mietkautionsbürgschaft nein rund 4,3 bis 4,7 % im Jahr knappe Liquidität beim Umzug
Bankbürgschaft nein Avalprovision der Bank Überbrückung, kurze Mietdauer
Mietkautionsdepot ja, angelegt Depotkosten, Kursrisiko lange Mietdauer, Renditewunsch

Einen Anspruch auf eine bestimmte Form hat keine Seite: Der Vermieter kann die Barkaution nicht erzwingen, der Mieter nicht die Bürgschaft. Maßgeblich ist, was im Mietvertrag steht — ein Wechsel braucht die Zustimmung der Gegenseite. Die Einzelheiten stehen unter Mietkaution anlegen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, zählen nicht mit.

Beispielrechnung:

  • Kaltmiete 635 €
  • Nebenkosten 240 € — bleiben außer Betracht
  • Warmmiete 875 €
  • Zulässige Kaution: 635 € × 3 = 1.905 €

Drei Punkte, die regelmäßig verwechselt werden:

  • Die Grenze gilt für alle Sicherheiten zusammen — Barkaution und Bürgschaft nebeneinander dürfen sie nicht überschreiten.
  • Maßgeblich ist die Miete bei Vertragsschluss. Eine spätere Mieterhöhung berechtigt nicht zur Aufstockung.
  • Wird zu viel verlangt, ist die Vereinbarung nur insoweit unwirksam; der überschießende Teil kann zurückgefordert werden.

Mehr dazu unter Höhe der Mietkaution und Was an der Höhe verhandelbar ist.

Selber rechnen

Hier können Sie die maximale Höhe der Mietkaution eigenständig berechnen:



Zinsen: Was dem Mieter zusteht

Nimmt der Vermieter eine Barkaution entgegen, muss er sie getrennt von seinem Vermögen anlegen — zum Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit; ein Verzicht darauf ist unwirksam.

Der Referenzzins liegt nach dem Ende der Nullzinsphase wieder bei rund 0,7 Prozent — deutlich unter Tages- und Festgeld, aber nicht mehr bei null. Bei 2.000 € Kaution über elf Jahre kommen so knapp 70 € brutto zusammen. Was im konkreten Fall angefallen ist, rechnet der Kautionszinsrechner monatsgenau nach — rückwirkend bis 1990, auf Wunsch mit Abgeltungsteuer und fertiger Kautionsabrechnung.

Wohnung mieten ohne Kaution – wie funktioniert das?

Beim Neubezug

Statt zwei oder drei Monatsmieten zu hinterlegen, schließt der Mieter eine Mietbürgschaft oder Mietkautionsversicherung ab und zahlt dafür einen jährlichen Beitrag. Das Geld bleibt verfügbar — es kommt am Ende allerdings auch nichts zurück. Der Vermieter muss zustimmen.

Mehr zur Kautionsversicherung

Kaution nachträglich zurückholen

Auch im laufenden Mietverhältnis lässt sich die hinterlegte Kaution gegen eine Bürgschaft tauschen. Sobald die Bürgschaftsurkunde beim Vermieter liegt, wird der Betrag ausgezahlt oder die Verpfändungserklärung aufgehoben. Fachbegriff: Umschichtung.

Mehr zur Rückzahlung der Kaution

Die Mietkautionsbürgschaft als Alternative

Neben Barkaution und Kautionskonto ist die Bürgschaft die gängige Alternative: Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag, der Anbieter bürgt gegenüber dem Vermieter, und Schadensfälle rechnet der Vermieter direkt mit ihm ab.

Wann sie sich lohnt

Ersatzschlüssel und Mietkaution

 

Bei 2.000 € Kaution kostet eine Bürgschaft rund 90 € im Jahr, dauerhaft und ohne Rückzahlung. Sie löst ein Liquiditätsproblem, kein Kostenproblem: Sie lohnt sich, wenn das Geld beim Umzug tatsächlich fehlt — nicht, um Kontogebühren zu sparen. Die Anbieter unterscheiden sich in Beitragssatz, Mindestbeitrag und Risikoträger, ein Vergleich lohnt daher auch bei ähnlichen Prozentsätzen.

Wenn das Geld für die Kaution fehlt

Drei Wege, die ohne Rücklagen funktionieren:

  • Bürgschaft als Überbrückung — bis die Kaution aus der alten Wohnung zurück ist; danach lässt sich mit Zustimmung des Vermieters umschichten.
  • Darlehen vom Jobcenter — wer Bürgergeld bezieht, kann die Kaution nach vorheriger Zusicherung als Darlehen erhalten (§ 22 Abs. 6 SGB II). Einzelheiten unter Mietkaution vom Jobcenter.
  • Kredit, etwa ein Mietkautionskredit — mit Zinskosten verbunden.

Wer die Kaution nicht in einer Summe aufbringt: § 551 Abs. 2 BGB gibt jedem Mieter das Recht auf drei gleiche Monatsraten — ohne Zustimmung des Vermieters.

Sonderfälle

Mietkaution für Studenten

Zu Studienbeginn trifft die Kaution auf das kleinste Budget: kein regelmäßiges Einkommen, keine Rücklagen, und die Wohnungssuche drängt. Die Bürgschaft ist hier ein möglicher Ausweg. In Studenten- und Jugendwohnheimen entfällt zudem die Verzinsungspflicht (§ 551 Abs. 3 Satz 5 BGB) — die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten gilt aber auch dort.

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Gewerbliche Mietkaution

Bei Gewerberäumen gilt § 551 BGB nicht: keine gesetzliche Höchstgrenze, kein Recht auf Ratenzahlung, keine gesetzliche Anlagepflicht. Die Höhe ist frei verhandelbar; eine Kaution von sieben Monatsmieten hat das OLG Brandenburg bei einem längeren Gewerbemietverhältnis nicht beanstandet (Beschluss vom 04.09.2006 – 3 U 78/06). Eine Barkaution ist nach der Rechtsprechung des BGH aber auch hier zu verzinsen, wenn nichts anderes vereinbart ist (Urteil vom 21.09.1994 – XII ZR 77/93). Für das Unternehmen bindet das erhebliches Kapital — der Grund, warum im Gewerbe besonders häufig mit Aval oder Bürgschaft gearbeitet wird.

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Mietkaution ohne SCHUFA

Eine Kautionsbürgschaft ganz ohne Bonitätsprüfung gibt es nicht — die Anbieter tragen ein Ausfallrisiko und prüfen es. Was es gibt, sind Anbieter mit unterschiedlich strengen Kriterien. Auf der anderen Seite nutzen viele Vermieter bereits vor der Vermietung eine Mieterselbstauskunft samt SCHUFA-Auskunft.

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Vorlagen, Urteile und Musterbriefe

  • Kostenlose Musterbriefe — von der Aufforderung zur Kautionsrückzahlung bis zur Betriebskostenabrechnung, für Mieter und Vermieter.
  • Urteile zum Mietrecht — Entscheidungen zu Kaution, Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Kündigung, viele davon vom BGH.
  • Mieterselbstauskunft — welche Angaben zulässig sind und welche nicht, mit Vorlage zum Herunterladen.
  • Kautionsabrechnung — was hineingehört, welche Fristen laufen und was nicht abgezogen werden darf.

Häufige Irrtümer zur Mietkaution

Manche Annahmen halten sich hartnäckig, obwohl die Rechtsprechung sie längst geklärt hat:

IrrtumErläuterung
Eine Mietkaution ist immer fälligDie Mietkaution ist nicht verpflichtend. Diese kann bei Bedarf zwischen Mieter und Vermieter ausgemacht werden. Wenn ein Vermieter keine Mietkaution benötigt, muss diese auch nicht geleistet werden.
Die Mietkaution muss innerhalb einer Zahlung (auf einmal) gezahlt werdenDie Mietkaution ist für viele Menschen eine zusätzliche finanzielle Belastung - 3 Monatskaltmieten können häufig mehrere tausend Euro ausmachen. Dieser Betrag muss nicht auf einmal gezahlt werden, er kann auch in 3 Raten ab dem Einzug erfolgen.
Der Vermieter darf das Geld auf sein privates Konto legenGemäß Mietrecht ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mietkaution insolvenzsicher auf einem getrennten Konto zu hinterlegen
Vermieter haben jederzeit Zugriff auf die MietsicherheitEin Zugriff auf die Mietkaution ist tatsächlich nur bei einem berechtigten Interesse vorhanden. So erfolgt in der Regel eine Mediationssperre von 4 Wochen, bis tatsächlich die Kaution ausgezahlt wird, sofern in der Zwischenzeit keine Einigung erfolgen konnte.
Nach dem Auszug wird die Kaution sofort zurück gezahltIn den meisten Fällen wird die Kaution noch nach dem Auszug einbehalten um bspw. eine ausstehende Nebenkostenabrechnung damit abzusichern. Dies kann bis zu 12 Monate dauern, jedoch ist eine Teilauszahlung möglich.
Die Mietkaution kann "abgewohnt" werdenEin Abwohnung, also das Aufbrauchen der Kaution, dadurch dass keine Miete mehr bezahlt wird ist unzulässig. So hat der Mieter keinen Anspruch auf die Kaution zum Zeitunkt des Mietverhältnisses und kann dieses auch nicht zum Bezahlen des Mietzinses nutzen.

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Fragen und Antworten zur Mietkaution

Was muss der Vermieter mit der Kaution machen?

Der Vermieter hat eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (§ 551 Abs. 3 Satz 1 und 3 BGB). Die Anlagepflicht soll den Rückzahlungsanspruch des Mieters vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters schützen, etwa in dessen Insolvenz. Der Mieter kann den Nachweis einer insolvenzfesten Anlage verlangen und die Miete bis zur Höhe der Kaution zurückhalten, bis der Vermieter ihn erbracht hat (BGH, Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 98/10). Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht keine Verzinsungspflicht (§ 551 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 Satz 3 und 4 BGB). Sie bleiben deshalb auf dem Kautionskonto, auch wenn die Kaution dadurch über drei Monatsmieten wächst; einen Anspruch auf jährliche Auszahlung hat der Mieter nicht. Bei Beendigung des Mietverhältnisses werden sie mit der Kaution abgerechnet. Hat der Vermieter die Kaution höherverzinslich angelegt, stehen auch diese Erträge dem Mieter zu.

Steuerlich gilt: Legt der Vermieter mehrere Kautionen auf einem Sammelkonto an, muss er gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Kapitalerträge abgeben und dem Mieter die Angaben für dessen Steuererklärung zur Verfügung stellen. Wird das Kautionskonto auf den Namen des Mieters geführt, muss der Mieter die steuerlichen Folgen selbst beachten.

Kann ein Dritter zusätzlich zur Mietkaution eine Bürgschaft stellen?

Bei Wohnraummietverhältnissen besteht für die Stellung einer Bürgschaft eine Einschränkung, da die Bürgschaft eine Sicherheit im Sinne von §551 BGB darstellt mit der Folge, dass die Begrenzung der gesamten, durch den Mieter zu leistenden Sicherheit auf das Dreifache der Nettokaltmiete auch für die Bürgschaft gilt. Beispielsweise wäre damit eine Vereinbarung, nebeneinander eine Barkaution und eine Bürgschaft zu stellen, grundsätzlich unzulässig, soweit beide Sicherheiten betragsmäßig zusammengenommen die Summe von drei Nettokaltmieten überschreiten. Verlangt der Vermieter neben einer vollen Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft, ist die Bürgschaft insoweit unwirksam (BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03).

BGH-Urteil: Eine Ausnahme von der Begrenzung der Sicherheitsleistung besteht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1990 (Az. IX ZR 16/90) dann, wenn der Dritte von sich aus und unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall des Vertragsschlusses zusagt, nach dem von diesem der Abschluss bereits einmal abgelehnt worden ist. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter keine Bürgschaft verlangt, sie wurde ihm vielmehr vom Vater des Mietinteressenten angeboten, um Bedenken des Vermieters gegen die Bonität seines Sohnes auszuräumen. Der BGH stellte in seiner Begründung fest, dass es nicht dem Schutzzweck des §551 BGB widerspricht, wenn Eltern für ihre Kinder – anstelle einer Anmietung im eigenen Namen – von sich aus einem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall eines Vertragsschlusses zusagen. Dies gilt zumindest dann, wenn mit einer solchen Bürgschaft erkennbar keine besonderen Belastungen für den Mieter verbunden sind.

Wann ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution fällig?

Fällig wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters erst nach einer angemessenen Überlegungs- und Abrechnungsfrist, innerhalb derer der Vermieter klärt, ob und wegen welcher Ansprüche er die Kaution verwendet (BGH, Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05). Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis gelten drei bis sechs Monate als üblich, im Einzelfall kann die Frist auch länger sein. Stehen keine Forderungen im Raum, ist deutlich weniger angemessen.

Darf der Vermieter denn dann einen Teil der Mietkaution einbehalten? Wegen einer zu erwartenden Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten (VIII ZR 71/05). Instanzgerichte setzen dafür häufig das Drei- bis Vierfache der monatlichen Vorauszahlung an, sofern der Vermieter keine höhere Nachzahlung darlegt. Dieser Teil kann auch länger als sechs Monate einbehalten werden.

Bekommt man auf die Mietkaution noch eine Rendite?

Auf einem Kautionskonto gilt der Maßstab des § 551 Abs. 3 BGB – der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz. Der liegt deutlich unter Tages- und Festgeld, weshalb über eine typische Mietdauer wenig zusammenkommt. Bei 900 € Nettokaltmiete beträgt die Kaution 2.700 €; darauf bringt ein klassisches Kautionskonto über fünf Jahre je nach Anbieter einen niedrigen ein- bis zweistelligen Eurobetrag. Ein Mietkautionsdepot kann mehr abwerfen, trägt dafür aber Kursrisiko: Fällt der Depotwert unter die Kautionssumme, kann der Vermieter eine Nachbesicherung verlangen. Eine Rendite ist anders als ein Zins keine Zusage.

Was passiert, wenn der Mieter keine Kaution zahlt, obwohl dies im Mietvertrag steht?

Zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution nicht, kann der Vermieter sie einfordern und notfalls einklagen. Ist der Mieter mit der Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug – Betriebskostenpauschalen und -vorauszahlungen bleiben dabei außer Betracht –, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor; einer Abmahnung oder Abhilfefrist bedarf es nicht (§ 569 Abs. 2a BGB). Nach der Rechtsprechung des BGH gilt diese Sonderregel nur für Barkautionen (Urteil vom 14.05.2025 – VIII ZR 256/23).

Für den Vermieter gilt, dass vorab eine Schufa Abfrage sinnvoll sein kann.

Gilt die Höhe der Mietkaution auch für ein gewerbliches Mietverhältnis?

Bei der Gewerberaummiete gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für die Mietsicherheit; § 551 BGB gilt dort nicht. Die Mietvertragsparteien können die Höhe der Kaution frei vereinbaren.

Unwirksam kann die Vereinbarung nur in Ausnahmefällen sein, etwa wenn sie außerhalb jedes nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters liegt. Eine Kaution von sieben Monatsmieten bei einem längeren Gewerbemietverhältnis hat das OLG Brandenburg nicht beanstandet (Beschluss vom 04.09.2006 – 3 U 78/06).