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Das Mietkautionssparbuch ist eine der häufigsten Möglichkeiten eine Kaution für eine Mietimmobilie zu hinterlegen. Hierbei wird ein reguläres Sparbuch genutzt und die darauf befindlichen Einlagen verpfändet – häufig wird das komplette Sparbuch nur für die Kaution genutzt und komplett verpfändet. Legt der Vermieter das Sparbuch an, so muss dieses laut Mietrecht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufweisen und getrennt vom sonstigen Vermögen erfolgen, um im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt zu sein.

Was ist ein Mietkautionssparbuch?

Ein Mietkautionssparbuch ist ein Sparbuch, das über eine Verpfändungserklärung als Mietsicherheit vom Mieter an den Vermieter abgetreten wurde. Das Mietkautionssparbuch wird vom Mieter geführt. Im Schadensfall kann der Vermieter auf die hinterlegte Mietsicherheit zugreifen.

Der Vermieter ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die bezahlte Mietkaution verzinst bei einem Kreditinstitut anzulegen. Die Anlage muss einen üblichen Zinssatz bieten, bei dreimonatiger Kündigungsfrist. Es ist jedoch verboten, dass die Mietkaution gemeinsam mit dem Vermögen des Vermieters angelegt wird. Diese einzelne Geldanlage erwirtschaftet Zinserträge, die in voller Höhe dem Mieter zustehen. Eine Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen erfolgt jedoch erst, wenn die komplette Kaution zur Rückzahlung ansteht.

Wie funktioniert ein Kautionssparbuch?

Für die Anlage der Mietkaution eignet sich ein Mietkautionssparbuch am einfachsten. Die einfachste Möglichkeit besteht darin, dass der Mieter selbst ein normales Sparbuch anlegt und dieses über die Dauer des Mietverhältnis an den Vermieter verpfändet. Alternativ könnte auch der Vermieter ein Sparbuch anlegen, um die Mietkaution darauf zu „parken“. Allerdings sind diese Methoden nicht empfehlenswert, da die Zinsen auf Sparbuchanlagen bereits seit Jahren im Keller sind und es derzeit auch keine Aussicht auf Besserung gibt. Vergleichen Sie hier für Ihre Kaution die Zinsen, welche Sie erwarten werden.

Tipp für Vermieter: Das Kautionssammelkonto

Sie sind Vermieter und suchen nach einer Möglichkeit das Mietkautionskonto anzulegen, möglichst ohne hohe Gebühren und mit einem vergleichbaren Zinssatz? Derzeit (2023) eignet sich hierfür das Vermieterpaket der DKB Bank besonders. Bei vielen Banken erhält der Mieter keine Zinsen mehr (0%) auf die Einlagen. Bei der DKB Bank gibt es noch 0,01% und als Vermieter kann man mit dem Vermieterpaket mehrere Mieter innerhalb eines Kontos führen. Die Kautionen sind gemäß Mietrecht getrennt verwahrt und werden von der DKB Bank treuhändisch verwaltet. Somit ist auch der Mieter im Falle der Insolvenz des Vermieters auf der sicheren Seite. Jeder Mieter erhält eine gesonderte Zinsausweisung und Informationen über die Anlage als PDF-Datei. Das DKB Vermieterpaket kann man kostenfrei zu einem DKB Girokonto nutzen.

Mietkautionskonto Vergleich

Der Mietkautionskonto Vergleich bietet die Möglichkeit die Kosten, Zinsen und Konditionen für ein Mietkautionskonto miteinander zu vergleichen. Hierbei wird lediglich die Höhe der Kaution benötigt – diese können Sie hier individuell eingeben und ändern:

AnbieterZinsKostenOnline möglichBerechnung
0,01%
0€ bei 700€ Geldeingang / Monat, sonst 4,50€/Monat
Ja, komplett - über DKB Girokonto einrichten
Anlagesumme: 1750,00€
Gesamt: 1750,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,53€
Nach 3 Jahren: 1750,53€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Rendite-Sparkarte,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1750,00€
Gesamt: 1765,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,53€
Nach 3 Jahren: 1735,53€
Zum Anbieter
0%
59 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1750,00€
Gesamt: 1809,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,00€
Nach 3 Jahren: 1691,00€
Zum Anbieter
0,01%
0 €
Nur in der Filiale
Anlagesumme: 1750,00€
Gesamt: 1750,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,53€
Nach 3 Jahren: 1750,53€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1750,00€
Gesamt: 1765,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,53€
Nach 3 Jahren: 1735,53€
Zum Anbieter


Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 28.03.2024

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Mietkautionssparbuch eröffnen

Das Eröffnen eines Mietkautionssparbuches ist denkbar einfach, es gibt jedoch 1-2 Dinge dabei zu beachten. So kann man das Kautionskonto vom Mieter als auch vom Vermieter eröffnen lassen, es gibt auf die Einlagen derzeit noch geringe Zinsen, welche man ggf. mit einem Freistellungsauftrag abdecken kann, sodass darauf keine Steuern gezahlt werden. Lesen Sie mehr darüber wie und wer am Besten ein Sparbuch für die Mietkaution anlegt.

Das Mietkautionssparbuch ist die in Deutschland beliebteste Form der Kautionshinterlegung. Im Vergleich zur Kautionsbürgschaft hat es für den Mieter den Vorteil, dass die Mietkaution zumindest in Höhe des jeweils geltende Zinssatzes für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst wird, statt durch jährliche Avalprovisionen zu einem weiteren Kostenfaktor zu werden.

Die Barkaution anlegen als Mietkaution

Im Vergleich zu einer Barkaution kann sichergestellt werden, dass der Vermieter nicht ohne Weiteres über den Kautionsbetrag verfügen kann. In der Regel wird die Mietkaution treuhändisch verwaltet, unabhängig davon ob diese von Mieter oder Vermieter angelegt wird. Grundsätzlich gibt es somit zwei Möglichkeiten, ein Kautionssparbuch zu eröffnen:

Eröffnung durch den Mieter

Mietkaution richtig anlegenDie Eröffnung durch den Mieter hat diverse Vorteile: Zum einen kann der Mieter sicher sein, dass der Vermieter den Kautionsbetrag nicht in sein sonstiges Vermögen einfließen lässt. Zwar hat der Gesetzgeber grundsätzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter Kautionsgelder gesondert von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss, damit im Falle einer Insolvenz die Gläubiger des Vermieters nicht auf die Kautionsgelder zugreifen können und auch die kontoführende Bank kein Pfandrecht im Rahmen ihrer AGB zusteht, doch ist durch ein solches Gesetz nicht sicher gestellt, dass der Vermieter sich tatsächlich entsprechend verhält.

Wenn der Mieter das Sparbuch auf seinen Namen anlegt, ist der Kautionsbetrag in jedem Fall vor fremden Zugriff geschützt. Um den Vermieter die gewünschte Sicherheit zu gewährleisten, muss er das Sparbuch jedoch zu dessen Gunsten verpfänden lassen und es dem Vermieter aushändigen. In der erforderlichen Verpfändungserklärung, die jede Bank vorhält, wird geregelt, dass der Vermieter das Sparbuch kündigen darf, die Bank in einem solchen Fall aber den Mieter benachrichtigen muss und innerhalb einer bestimmten Frist (i.d.R. vier Wochen) keine Zahlungen leisten darf. So wird der Mieter vor ungerechtfertigten Zugriffen auf den Kautionsbetrag geschützt.

Eröffnung durch den Vermieter

Sofern der Mieter eine Barkaution (oder Überweisung) geleistet hat, liegt die Pflicht beim Vermieter, den Kautionsbetrag so anzulegen, dass dem Mieter die gesetzliche Verzinsung in Höhe des Spareckzinses zukommt. Bei Anlage eines Mietkautionssparbuches muss der Vermieter die kontoführende Bank darauf hinzuweisen, dass es sich um Kautionsgelder handelt. Das Mietkautionssparbuch enthält dann einen Treuhandvermerk, durch den das Sparguthaben vor Zugriffen durch Gläubiger des Vermieters geschützt ist. Auch der kontoführende Bank steht das ansonsten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verrechnungsrecht mit möglichen Sollsalden des Vermieters bei einem als Treuhandkonto ausgezeichnetem Mietkautionssparbuch nicht zu.

Der Vermieter hat auch die Möglichkeit ein Verwalterkonto einzurichten um die Kaution für mehrere Vermieter einzurichten. Dadurch ist auch eine reguläre Zinsabrechnung möglich.

Erfahren Sie hier als Vermieter mehr über das DKB Vermieterpaket

Mietkautionssparbuch online

Mittlerweile gibt es ebenfalls die Möglichkeit neben der Eröffnung eines Mietkautionssparbuches in der Bankfiliale, dieses auch komplett als Online Konto zu beantragen und keinen Fuß mehr in einer Bankfiliale zu setzen. Einfach und bequem, ohne aus dem Haus zu gehen. So war es früher notwendig in der Filiale den Prozess des Eröffnens eines Sparbuches am Schalter mit dem Bankangestellten durchzuführen. Dieser Prozess wurde mittlerweile komplett digitalisiert, sodass man im Self-Service ein Konto online einrichten kann. Über das Online Banking sind zudem noch Funktionen hinzugekommen, welche es erlauben selbst die Kautionshinterlegung und Verpfändung für die Mietkaution online abzuwickeln. Es gibt eine Reihe von Direktbanken, welches diese Prozesse vereinfacht und digitalisiert haben, sodass ein reines Online-Erlebnis möglich ist bei der Einrichtung des Mietkautionssparbuches – und das innerhalb von wenigen Tagen von der Beantragung bis zur Bürgschaftsurkunde.

Das Mietkautionskonto war lange Zeit ein Produkt, welche häufig von Mieter oder Vermieter direkt am Bankschalter der Filialbank eingerichtet wurde. Im Zuge der Digitalisierung, gibt es hierfür attraktive Angebote, welche es ermöglichen das Konto bequem vom Schreibtisch aus einzurichten – inklusive Identifikation über Video-Ident.

Auf dem Vormarsch – Das Mietkautionssparbuch online

Die Zeiten der klassischen Barzahlung einer Mietkaution sind weitgehend vorbei. Gerade das Internet macht neue Varianten mittels Online Banking möglich. Während man früher allenfalls ein klassisches Mietkautionssparbuch eröffnen und dieses dem Vermieter als Pfand anbieten konnte, können heute alternative Anlageformen wie Kautionsdepots, Tagesgelder oder Festgelder mit kurzen Laufzeiten in Frage kommen. Sie sind vor allem für den Mieter interessant, der von den Zinsen profitiert. Und selbst der Online-Abschluss eines Mietkautionskontos ist unproblematisch und relativ schnell und einfach machbar. Mittels Online-Ident ist es wirklich eine Online-Erfahrung, weil man nicht mehr an den Postschalter laufen muss um sich zu identifizieren sondern dies mittels Smartphone oder Webcam von zu Hause aus erledigen kann.

Immer einen Vergleich wert – Das Online Konto für die Mietkaution

Mietkautionssparbuch

Früher Sparschwein – heute Online Konto

Möchte man ein Online Konto für die Mietkaution eröffnen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sowohl ein herkömmliches Konto als auch ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto lassen sich online führen. Einigt man sich mit dem Vermieter, kann eine Anlageform ausgewählt werden, die dem Mieter einen vernünftigen Zins bietet, dem Vermieter aber eine schnelle Verfügbarkeit des Geldes gewährleistet. Hier ist vor allem das Tagesgeldkonto eine sinnvolle Alternative für beide Seiten, denn das Geld ist kurzfristig verfügbar, bietet aber eine höhere Verzinsung als das Sparkonto.

Die Eröffnung des Online Sparbuchs kann grundsätzlich von beiden Seiten getätigt werden. Eröffnet der Mieter das Konto, dann steht dem Vermieter allerdings ein Recht zur Verfügung über das eingezahlte Geld zu. In diesem Fall ist eine Verpfändungserklärung zu unterzeichnen, die dem Vermieter ein Pfandrecht an dem Geld einräumt. Der Vorteil ist hier, dass der Mieter denjenigen Anbieter wählen kann, der hinsichtlich der Verzinsung am ehesten seinen Vorstellungen entspricht. Mit einem sorgfältigen Zinsvergleich kann man durchaus gute Zinsen erzielen, so dass sich ein Vergleich lohnt.

Vergleichen lohnt sich

Bei der Fülle an Angeboten, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter individuell für Ihre Kautionssumme, sodass Sie den Besten Anbieter finden, wo ein Kautionskonto online zu eröffnen möglich ist. Wieso ist das sinnvoll? Zum einen erhält man dann eine Übersicht der Kosten und Zinsen und sieht gleichzeitig was bei möglichen Einrichtungskosten am Ende der Laufzeit mit Zinsen ausgezahlt werden kann, sofern diese so bleiben. Sucht man eine Alternativ zu einem Sparbuch, so ist ggf. ein Mietkautionsdepot oder eine Mietkautionsbürgschaft für den Mieter von Interesse.

Mietkautionssparbuch Zinsen

Mietkaution anlegen mit dem Mietkautionssparbuch

Die Mietkautionssparbuch Zinsen variieren natürlich von Angebot zu Angebot. Allerdings sind sie grundsätzlich um ein Vielfaches höher als die Zinsen eines normalen Sparbuchs. So muss die Mietkaution nicht in einer Anlage mit niedriger Verzinsung versauern.

Grundsätzlich sollten Kunden jedoch aktuelle Zinsen verschiedener Mietkautionssparbuch Anbieter vergleichen, bevor sie sich für eines entscheiden. Beim Mietkautionssparbuch Vergleich ist natürlich zunächst die Verzinsung das relevanteste Entscheidungskriterium. Allerdings sollte auch darauf geachtet werden, auf welcher Basis das Mietkautionssparbuch durchgeführt wird und auf wen die jeweilige Geldanlage läuft, auf den Mieter oder den Vermieter.

Die häufigste Form der Mietkaution stellt noch immer das Mietkautionssparbuch dar. Da ein Mietkautionssparbuch wie jedes andere Sparbuch verzinst wird, stellt sich die Frage nach der Behandlung der entstehenden Zinsen.

Zinsen vergleichen und Alternativen finden

In der aktuellen Niedrigzinsphase sind auch die Zinsen auf einem Meitkautionssparbuch sehr gering. Ein Vergleich lohnt sich jedoch unabhängig davon, um bspw. die Einrichtungskosten zu sparen, oder aber ein Mietkautionsdepot zu nutzen.

Zinsen stehen dem Mieter zu

Bei einer Mietkaution handelt es sich um Gelder, die der Vermieter nur zur Sicherung eventuell entstehende Ansprüche verwahren darf, an denen er aber kein Eigentum erlangt und die er deshalb auch getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen muss. Daraus folgt, dass selbstverständlich die Zinsen, die im Laufe der Jahre auf dem Mietkautionskonto entstehen, dem Mieter zustehen. Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf eine jährliche Auszahlung der Zinsen. Vielmehr erhöhen die Zinsen auf dem Mietkautionssparbuch während der Laufzeit des Mietvertrages die Sicherheit des Vermieters, stehen aber nach Auflösung des Mietvertrages und Freigabe der Kaution dem Mieter zu. Sofern die berechtigten Ansprüche des Vermieters allerdings den Kautionsbetrag übersteigen, darf der Vermieter neben dem Kautionsbetrag auch die Zinsen vereinnahmen.

Anlage des Sparbuchs durch Mieter oder Vermieter

Ein Mietkautionssparbuch kann auf zwei Arten angelegt werden: Der Mieter kann dem Vermieter die Kautionssumme überweisen oder bar gegen Quittung übergeben zur Anlage eines Mietkautionssparbuchs, oder er kann ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnen, die Mietkaution dort einzahlen, das Sparbuch zu Gunsten des Vermieters verpfänden lassen und an den Vermieter übergeben. Die unterschiedlichen Anlageformen haben Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der entstehenden Zinsen.

Das DKB Mietkautionskonto ermöglicht sowohl Zinsen auf die Einlagen für den Mieter, bei kostenloser Einrichtung und Kontoführung.

Jetzt mehr zum DKB Kautionssparbuch erfahren

Steuerliche Unterschiede

Sofern der Mieter das Sparbuch in seinem Namen eröffnet hat, kann er der kontoführenden Bank einen Freistellungsauftrag übergeben und so dafür sorgen, dass von den Zinsen nicht die 25-prozentige Zinsabschlagssteuer (zzgl. Soli und Kirchensteuer) an das Finanzamt überwiesen wird. Wenn allerdings der Vermieter das Sparbuch angelegt hat, ist ein Freistellungsauftrag durch den Mieter nicht möglich, da das Sparbuch in diesem Fall auf den Namen des Vermieters lautet.

In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Bescheinigung über die von der Bank einbehaltene Zinsabschlagssteuer auszustellen, die der Mieter dann mit der Steuerklärung dem Finanzamt vorlegen kann. Wenn der Bank bekannt ist, für welchen Mieter das Mietkautionssparbuch geführt wird, kann sie die Steuerbescheinigung auch direkt auf den Namen des Mieters ausstellen und sie dem Vermieter zur Weitergabe überlassen. Ein Freistellungsauftrag ist jedoch in keinem Fall möglich; nicht für den Vermieter, da es sich bei dem Kautionsbetrag nicht um sein Geld handelt und nicht für den Mieter, da das Sparbuch nicht auf seinen Namen lautet.

Verzinsung der Kaution und Zinsobergrenze

Sofern beim Mieter die Zinsobergrenze von Euro 801 für Alleinstehende beziehungsweise Euro 1.602 für Verheiratete nicht erreicht wurde, wird die Zinsabschlagssteuer dem Mieter dann im Rahmen des Jahresausgleichs erstattet.

Historische Zinsen für die Kaution berechnen

Neben dem praktischen Kautionsrechner, mit welchem es möglich ist aktuelle Konditionen für Kautionskonten und Bürgschaften zu erhalten, können Sie außerdem die historischen Zinsen für Ihre Mietkaution für die letzten Jahre im Durchschnitt berechnen.

Geben Sie hierfür lediglich Ihre Kautionssumme zum Anfang der Mietdauer an, sowie den Beginn des Mietverhältnisses und das Ende (falls noch nicht beendet, das heutige Datum). Anschließend erhalten Sie eine Übersicht basierend auf dem Spareckzins.

Jetzt zum Zinsrechner für die Mietkaution

Mietkautionssparbuch auflösen

Wurde einmal das Kautionskonto angelegt und soll bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder aufgelöst werden, so bedarf es der Verpfändungserklärung und einer Kommunikation zwischen Inhaber und Bank. Die Verpfändungserklärung ist hierbei der Schlüssel um auf die Kaution und die Einlagen zugreifen zu können und diese wieder auszulösen. Übergibt der Vermieter dem Mieter die Urkunde, so kann der Mieter mit dieser bei der Bank die Auflösung bzw. Kündigung des Mietkautionssparbuchs erhalten. Erfahren Sie hier die wichtigsten Schritte um das Konto wieder aufzulösen.

Eine Mietkaution ist innerhalb einer angemessenen, zeitlich vom Gesetzgeber nicht exakt vorgegebenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder freizugeben, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters auf Einbehaltung der Kaution bestehen. Diese Freigabepflicht gilt in gleicher Weise für Barkautionen, Mietkautionsbürgschaften oder Mietkautionssparbücher. Die Auflösung eines Mietkautionssparbuches kann je nachdem, wer das Sparbuch angelegt hat, durch den Vermieter oder den Mieter erfolgen.

Auflösung durch den Vermieter

Mietkaution

Sofern der Vermieter das Mietkautionssparbuch angelegt hat, bspw. mit einem Vermieterkonto, ist der Vermieter auch der Kontoinhaber und folglich derjenige, der die Auflösung veranlassen kann und muss. Bei der Kontoauflösung kann es wiederum zwei Varianten geben: Sofern dem Vermieter ein berechtigter Anspruch auf Vereinnahmung oder Teilvereinnahmung der Kaution zusteht, erteilt er der Bank den Auftrag, den ihm zustehenden Betrag auf sein Mietkonto zu überweisen und einen eventuell verbleibenden Restbetrag an den Vermieter auszukehren. Der Vermieter muss allerdings, sofern der Kautionsbetrag den Betrag von Euro 2.000 übersteigt, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Sofern kein Anspruch des Vermieters besteht, erteilt dieser der kontoführenden Bank den Auftrag, das Sparbuch unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist aufzulösen und den Kautionsbetrag zuzüglich der entstandenen Zinsen an den Mieter zu überweisen.

Auflösung durch den Mieter

Anders sieht das Procedere aus, wenn der Mieter ein Kautionssparbuch angelegt hat, das zugunsten des Vermieters verpfändet worden ist.

In diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter nicht nur das Mietkautionssparbuch wieder herausgeben, sondern ihm auch eine Erklärung zu unterzeichnen, wonach die bestehende Verpfändung aufgehoben wird. Das dazu erforderliche Formular stellt die kontoführende Stelle zur Verfügung; theoretisch kann die Freigabe durch den Vermieter aber auch formlos erfolgen.Wurde zuvor eine Verpfändungserklärung ausgestellt und vom Mieter an den Vermieter übergeben, so benötigt nun der Mieter diese erneut für die Auflösung des Kontos.

Anschließend kann der Mieter der kontoführenden Bank das Mietkautionssparbuch zusammen mit der Verpfändungsfreigabeerklärung zur Auflösung zugunsten eines Kontos des Mieters oder zur Barauszahlung überlassen. In den meisten Fällen wird mittlerweile die Überweisung auf ein Konto des Mieters im Vergleich zu der Barauszahlung bevorzugt.

Auflösung im Streitfall

Der Vermieter darf ein Kautionssparbuch während der Mietlaufzeit (zum Beispiel bei rückständigen Mieten) auch dann nicht ohne weiteres auflösen oder über Teilbeträge verfügen, wenn ein berechtigter Anspruch gegenüber seinem Mieter besteht. Vielmehr muss er in einem solchen Fall zunächst klagen und einen Titel erwirken.

Nach Auflösung eines Mietverhältnisses hat sich in der Praxis eine Frist von drei bis maximal sechs Monaten für die Einbehaltung einer Kaution durchgesetzt. Diese Einbehaltungsfrist gilt für jede Form der Kautionsstellung, also auch das Mietkautionssparbuch. Sofern der Vermieter vom Mieter verschuldete Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen lassen muss, die innerhalb dieser Frist nicht abgeschlossen und nicht betraglich klar begrenzt werden können, darf er das Mietkautionssparbuch auch über diese Frist hinaus bestehen lassen.

Umschichtung der Mietkaution jederzeit möglich

Neben der Auflösung ist eine Umschichtung der Mietkaution jederzeit möglich – sofern der Vermieter einverstanden ist die Kautionsform zu ändern. Hat man bspw. ein Sparkonto mit geringen Zinsen oder keinen Zinsen mehr, so ist ein Umstieg auf eine andere Kautionsform, wie bspw. ein besser verzinstes Kautionskonto, ein Mietkautionsdepot oder eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll. Nutzen Sie hierfür den praktischen Vergleichsrechner:

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Alternativen zum Kautionssparbuch

Eine gelungene Alternative zum Mietkautionssparbuch, die weniger klassische Anlegertypen begeistern wird, ist die Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung oder aber auch ein Mietkautionsdepot.

Ihre Vorteile bei bei einem Mietkautionsdepot :

  • herausragende Renditechancen
  • Depot kann dauerhaft als Mietkautionsdepot genutzt
  • einfache Kontoeröffnung über ein von Mieter und Vermieter zu unterzeichnendes Formular
  • Zusammenarbeit mit namhaften Fondsgesellschaften

Auch das Unternehmen Kautionsfrei bietet mit ihrer Mietkautionsbürgschaft eine gute Alternative zum Mietkautionssparbuch. Hier ist es nicht erforderlich, dass die Mietkaution tatsächlich auf einem Sparbuch hinterlegt wird. Die Mieter zahlen lediglich 5,25 Prozent des Kautionsbetrages als jährliche Gebühr und können über den restlichen Kautionsbetrag jederzeit frei verfügen. Grundlage dieses Systems ist eine Bürgschaft, die jedoch Ihren Dispokredit bei der Bank nicht mindert, da sie bei der R+V Versicherung besteht.

Mehr Informationen zum Kautionssparbuch gibt es ebenfalls unter mietkautionssparbuch.org

Häufige Fragen zum Mietkautionssparbuch

Wer richtet das Mietkautionskonto online ein?

Das Konto bzw. Sparbuch kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter angelegt werden. Dies ist eine Absprache, welche vorab getroffen werden sollte und die Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter sind hierbei relevant.

  • Der Vermieter hat die Möglichkeit das Kautionskonto für den Mieter anzulegen - es gibt hierbei Vorgaben, bspw. dass es getrennt vom sonstigen Vermögen angelegt werden muss und somit insolvenzsicher treuhändisch angelegt ist. Die DKB Bank bietet hierfür bspw. eine Vermieter Verwaltungsplattform für mehrere Mieter an. Am Ende der Laufzeit wird die Kaution inklusive Zinsen dem Mieter wieder übergeben.
  • Der Mieter kann das Kautionskonto selber online einrichten und hat somit einen Überblick der Zinsen und kann die Kapitalertragssteuer, welche dadurch entstehen mit der Steuererklärung einreichen - oder aber einen Freistellungsauftrag erstellen. Bei den aktuellen niedrigen Zinsen, werden hierbei in der Regel jedoch keine Unsummen an Kapitalerträgen gebildet.

Wo kann man die Mietkaution mit Rendite anlegen?

Möchte man die Mietkaution auf einem Mietkautionssparbuch anlegen, so bieten eine Reihe von Sparbücher an, welche dies ermöglichen. Ein Vergleich der einzelnen Kosten und Zinsen der Kautionssparbücher ist zu empfehlen. Aufgrund der Nullzinspolitik der EZB gibt es für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist jedoch so gut wie keine Zinsen mehr. Derzeit werden in der Regel nicht mehr als 0,01% Zinsen gezahlt. Möchte man als Mieter die Mietkaution mit einer höheren Rendite anlegen so bieten sich hierfür mehrer Möglichkeiten. Entweder durch die Nutzung einer Mietkautionsbürgschaft und einer alternativen Anlage der Kautionssumme oder aber durch ein Mietkautionsdepot.

Was ist eine Verpfändungserklärung?

Die Verpfändungserklärung oder auch Bürgschaftsurkunde ist der Schlüssel für den Mieter um die Kaution dem Vermieter zu übergeben, ohne dass dieser direkten Zugriff auf die Einlagen hat, sondern lediglich über einen Treuhänder. Tritt der Fall der Fälle ein, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann auf die Kaution zurück zu greifen, so kann er mittels der Verpfändungserklärung diese bei der Bank in Anspruch nehmen. Die Verpfändungserklärung ist hierbei lediglich eine schriftliche Bescheinigung welche jedoch den Zugriff auf die Kaution erlaubt - das entsprechende Gegenstück hat der Mieter, also eine Kopie davon, dass er die Urkunde dem Vermieter übergeben hat. Ohne die Verpfändungserklärung, welche dem Vermieter ausgehändigt wurde, hat der Mieter keine Möglichkeit die Einlagen zu nutzen. Erfahren Sie alles Wissenswertes zur Verpfändungserklärung.

Verpfändungserklärung

Wie ist das Sparbuch anzulegen?

Eröffnet der Vermieter ein Konto, sollte dies getrennt von seinem übrigen Vermögen sein, um die Kaution im Fall einer Insolvenz des Vermieters zu schützen – denn letztlich gehört das Geld aus der Kaution eben dem Mieter, wenn nach der Beendigung des Mietverhältnisses keine Mietrückstände bestehen. Der sogenannte wirtschaftlich Berechtigte wird in diesem Fall der Mieter sein, denn der Vermieter darf das Konto nur solange halten, wie das Mietverhältnis besteht. Danach steht das Geld wieder dem Mieter zu.

Die Eröffnung eines Online Kontos oder Sparbuchs eröffnet also beiden Vertragspartnern eine Reihe von Möglichkeiten, die Zahlung der Mietkaution schnell und unbürokratisch im Interesse beider Seiten abzuwickeln.

Tipp: Ein Anbieter von einem online Mietkautionssparbuch ist die DKB Bank. Hier kann man ein Girokonto einfach und schnell online einrichten und anschließend die Mietkaution darauf einrichten.

Jetzt mehr zum DKB Kautionskonto erfahren

Lohnt sich ein Kautionssparbuch Vergleich?

Eine Mietkaution müssen Menschen an einen Vermieter bezahlen, wenn sie eine Wohnung von ihm mieten möchten. Die Kaution ist als eine Sicherheit für den Vermieter gedacht. Die Mietsicherheit schützt ihn beispielsweise vor Mietausfällen oder Reparaturen, die nach dem Auszug des Mieters durchgeführt werden müssen und für die der Mieter zuständig gewesen wäre. Der Mieter kann die Kaution in bis zu drei Raten anzahlen. Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter jedoch keinen Anspruch auf eine sofortige Auszahlung der Kaution. Zunächst erhält der Vermieter genügend Zeit um zu prüfen, ob die Wohnung reparaturbedürftig ist oder sonstige Ansprüche bestehen. Es lohnt sich für den Mieter vorab ein Mietkautionskonto Vergleich, also eine Überprüfung der Zinsen und Kosten für das Kautionssparbuch.

Tipp: Online Mietkautionssparbuch

Das Online Mietkautionssparbuch der DKB Bank ist in wenigen Schritten online eingerichtet, ohne lange Warteschlangen am Bankschalter in der Filiale. Hierfür wird ein DKB Girokonto eingerichtet, die Mietkaution überwiesen und die Verpfändungsurkunde automatisch zugeschickt. Das Konto eignet sich sowohl für Mieter als auch Vermieter.

Jetzt DKB Online Mietkautionssparbuch einrichten